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Laserschiesskino1
Laserschießkino Brauner Hirsch

- ab sofort bei der Jägergesellschaft Brauner Hirsch e.V. Nürnberg –

Die Jägergesellschaft Brauner Hirsch e.V. Nürnberg hat ein mobiles Heimschiesskino erworben.
Diese Einrichtung wird ab sofort in der Jägerausbildung eingesetzt werden. Gleichzeitig bietet diese Anlage den Mitgliedern die Möglichkeit, ihre Schießfertigkeit zu überprüfen. Die Anlage kann nur als zusätzliches Übungsmedium dienen und ersetzt nicht die Besuche auf einer Schießanlage!
Bei dieser Anlage können die eigenen Waffen (natürlich ohne „scharfe Munition“) ab Kaliber 5,6 mm eingesetzt werden; bei Schrotwaffen kann nur das Kaliber 12 zum Einsatz kommen. Die Umrüstung der Individualwaffen erfolgt in der Regel in ca. 2 min.

Selbstladebüchsen mit Wechselmagazin in Kürze auch wieder mit Jahresjagdschein erwerbbar!

Update 8.11.2016  

(Berlin, 08. November 2016). Die Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Verwendung von halbautomatischen Langwaffen mit wechselbarem Magazin wird am 9. November 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 10. November 2016 in Kraft. Der neue § 19 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c lautet: „Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen“.

Ende Update
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Mittelfränkisches Jagdschießen am 28. Mai 2016

Beim diesjährigen mittelfränkischen Jagdschießen konnte der Braune Hirsch Nürnberg mit zwei Mannschaften antreten. Als jagdliche Disziplinen wurden 10 Jagdparcour-Tauben, Bock auf 100 Meter sitzend über eine Kanzelauflage, Überläufer auf 100 m stehend angestrichen, Fuchs sitzend aufgelegt auf 100 m und laufender Keiler geschossen. Das Wetter hat uns einen kleinen Streich gespielt, war zwar meist sonnig, doch beim Tontaubenschießen mussten wir im strömenden Regen antreten. Wir freuen uns bereits auf das nächste Jahr! Wer sich unserer Mannschaft zur Unterstützung gerne anschließen möchte, kann sich jeder Zeit bei mir melden. Ronald Fraunhoffer Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel.: 0160-99110012.

 - siehe den neueren Beitrag: 2016_07_Halbautomaten_halbe Entwarnung -

Urteil zu halbautomatischen Waffen
Update (26.4.2016): Stellungnahme RA Boris Segmüller

Jagdverband sieht verfassungsrechtliche Bedenken

Unser Vereinsmitglied der Jägergesellschaft Brauner Hirsch e.V. hat eine Stellungnahme zur Entscheidung des Gerichts entworfen. Er erklärt und beschreibt dort, was das bedeutet, wie wir uns derzeit verhalten können:
Stellungnahme_SL_Entscheidung_BVerWG.pdf

(Berlin, 31. März 2016) Der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV) kritisiert zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2016 zum Besitz von halbautomatischen Jagdwaffen (Az. 6 C 59.14 und 6 C 60.14). Jäger hatten gegen die Eintragung einer Begrenzung der Magazinkapazität für eine halbautomatische Büchse geklagt und vor dem Oberverwaltungsgericht zunächst Recht bekommen.

PanzerschrankÄnderung des Waffengesetzes tritt in Kraft

Ab 6. Juli 2017 sind neue Regelungen für die Aufbewahrung von Waffen gültig: Neue Waffenschränke müssen dann die Sicherheitsstufe 0 oder 1 aufweisen, für A- und B-Schränke in Gebrauch gilt allerdings ein unbeschränkter Bestandsschutz. Die fahrlässige Aufbewahrung von Munition in der Jackentasche ist zwar lediglich eine Ordnungswidrigkeit, aber die Unzuverlässigkeit droht.

(Berlin, 05. Juli 2017) Das geänderte Waffengesetz tritt am 6. Juli 2017 in Kraft. Die Änderung des Waffengesetzes beinhaltet für Jäger hauptsächlich Änderungen zur Aufbewahrung. Schränke der Stufe A und B nach VDMA-Bauartbeschreibung sind ab jetzt beim Neukauf für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen nicht mehr erlaubt. Für bereits registrierte A- und B-Schränke gilt allerdings ein unbeschränkter Bestandsschutz. Neu erworbene Standardschränke müssen ab sofort die Sfufe 0 oder 1 aufweisen, die mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 entspricht. Der DJV hat mit Frank Göpper, Geschäftsführer des Forum Waffenrechts über die Details des geänderten Waffengesetzes gesprochen.

DJV: Was ändert sich konkret für Jäger durch die Änderungen des §13 WaffG?

Vorsicht mit Alkohol bei der Jagd

Eine Pressemeldung ließ uns vor kurzer Zeit aufhorchen, dass ein alkoholisierter Fahrzeug fahrender Jäger mit dem Entzug des Jagdscheins bestraft wurde.

Der Deutsche Jagdschutzverband hat jetzt in einer Pressemeldung die Details des Urteils gesichtet und bewertet!

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Gesundheitsschutz: Jagd mit Schalldämpfern möglich

Eine Pressemeldung des BJV berichtet aktuell über die neue Lage zu Schalldämpfern in Bayern:

Schallreduzierung aus medizinischen Gründen in Bayern ab sofort genehmigungsfähig

Feldkirchen – Seit vielen Jahren beschäftigt sich der Bayerische Jagdverband e.V. (BJV) in seinen Gremien und auf Landesjägertagen mit dem Thema der Schallreduzierung auf der Jagd aus medizinischen Gründen.

Mittelfränkisches Jägerschießen in Deffersdorf 2013

Auch in diesem Jahr konnte der Braune Hirsch wieder mit zwei Mannschaften am Mittelfränkischen Jägerschießen in Deffersdorf teilnehmen. Im Vergleich zum Vorjahr haben beide Mannschaften ihr Ergebnis deutlich verbessert, wobei gerade die zweite Mannschaft den größten Sprung nach vorne machte.

Ingrid Kallenberg, Marion Köberlein und Andreas Herzog hatten sich für das Jägerschießen einiges vorgenommen und konnten so beim „Fuchs aufgelegt“ die maximal mögliche Punktzahl erreichen.

Beim laufenden Keiler glänzte unsere erste Mannschaft mit Manfred Edenharder, Rene Enzinger, Markus Götz, Rainer Dürr und Philipp Bauer besonders und gewannen diese Disziplin vor dem späteren Gesamtsieger aus Schwabach.

Insgesamt nahmen 20 Mannschaften an diesem Wettbewerb teil, Brauner Hirsch I belegte Platz 14 und Brauner Hirsch II konnte sich über einen hervorragenden 10. Platz freuen. Marion Köberlein

Mittelfränkisches Jägerschießen in Herrieden

Beim diesjährigen Mittelfränkischen Jägerschießen in Herrieden konnte der Braune Hirsch mit zwei Mannschaften teilnehmen......

Schießmannschaft des Braunen Hirschen beim Mittelfränkischen Jägerschießen

Unsere neu gegründete Schießmannschaft trat am Samstag, den 21.Mai 2011 zum ersten gemeinsamen Schießwettkampf in Herrieden an.  Das komplette Team erschien, um unsere fünf gemeldeten Schützen – Andreas Herzog, Martin Geyer, Gordon Zapf, Renè Enzinger  und Markus Götz beim Mittelfränkischen Jägerschießen anzufeuern.

Ergebnisse vom Vereinsschiessen am 19. März 2011 auf dem BJV-Schießstand in Pölling der BJV-Kreisgruppe Neumarkt

Am 19. März 2011 haben sich bei herrlichstem Frühlingswetter 18 Waidkameradinnen und Waidkameraden der Jägergesellschaft Brauner Hirsch auf der BJV-Schießanlage in Pölling der BJV-Kreisgruppe Neumarkt zur Vereinsmeisterschaft eingefunden.

Wiederladerschnuppern bei Horst Ginzkey, Samstag, 05.03.2011, 14:00 Uhr

Oft auf dem Schießstand sein kann ins Geld gehen - oder was macht man, wenn die Rehwildpatrone nicht mit der Hirschpatrone zusammenschießt oder das gewünschte Geschoss schießt einem zu ungenau!

Schießen auf den laufenden Keiler in Traunfeld, 16.10.2010

Am 16.10.2010 traf sich ein Grüppchen von Keilerschützen des Braunen Hirschen unter Leitung von Horst Ginzkey in Traunfeld.
Unter Anleitung konnte in entspannter Atmosphäre das Schießen auf den laufenden Keiler (50m) geübt werden.

Finden Sie hier grundsätzliche Informationen zu Waffenrechtsvorschriften, insbesondere Aufbewahrung und Transport von Waffen.

Infos zum Thema Waffenaufbewahrung

siehe Grafik aus Krebs, "Vor und nach der Jägerprüfung", 54. Auflage, BLV Verlag, München)


Infos zum Thema Waffentransport

Frage: Dürfen Waffen auf der Revierfahrt im Auto geladen transportiert werden?
Die Waffen müssen während der Fahrt grundsätzlich entladen sein, auch bei der Pirschfahrt durch das Revier sowie schon beim Besteigen des Fahrzeugs. Es darf sich keine Patrone im Patronenlager, in der Trommel oder im Magazin befinden. Dies gilt auch für Waffen mit Handspannvorrichtung.

Frage: Führen und Transportieren von Waffen
Der Jäger ist berechtigt, eine Schusswaffe zur befugten Jagdausübung, zum Jagd- und Forstschutz oder im Zusammenhang damit zu führen (§ 35 IV Nr. 2 a WaffG). Dies bedeutet, dass der Jäger die Schusswaffe nicht nur innerhalb des Reviers, sondern auf dem Weg dorthin und zurück führen kann. Führen bedeutet, die Waffe zugriffsbereit (also ohne Futteral) unmittelbar bei sich zu haben. Das gilt auch für kurze Unterbrechung- en und für kurze Umwege auf dem Weg zur Jagdausübung. Dabei darf die Waffe aber nur während der tat- sächlichen Jagdausübung und nicht beim Besteigen von Fahrzeugen und während der Fahrt geladen sein.

Zusammengefasst kann damit der Jäger die Waffe während einer Pirschfahrt im Revier oder auf dem Weg zum Revier (sei es mit Pkw, Fahrrad oder auch zu Fuß) führen, d. h., jederzeit zugriffsbereit ohne Futteral bei sich haben; sei es auf dem Beifahrersitz, umgehängt oder auf dem Rücksitz.

Transportiert der Jäger eine Waffe (Verbringen der Waffe zum Büchsenmacher, auf den Schießstand, zu einem Dritten usw.), geschieht also das Mitsichführen der Waffe nicht aus Anlass der befugten Jagdaus- übung, zum Jagd- und Forstschutz oder im Zusammenhang damit, so gilt:

Die Waffe muss nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit befördert werden. Dies ist in jedem Fall dann gegeben, wenn die Waffe sich in einem mit einem verschlossenen Schloss gesicherten Futteral befindet.

siehe auch den Artikel (mit freundlicher Genehmigung) aus der "Jagd in Bayern" 6/2008

Ergebnisse des Vereinsschießens 2010:

Das Vereinsschießen 2010 fand am Samstag, 20. März 2010 ab 9.00 Uhr auf der Schießanlage in Pölling statt.

Schießen  

 

Vereinsschießen 2009 auf der Schießanlage „Grünsberg“

BJV-Kreisgruppe Neumarkt-Pölling

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