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Wie komme ich zum Jagdschein?


(geltend für Bayern - teilweise abweichende Regelungen in anderen Bundesländern)

Beantragungsformular Ausbildung - Online

1. Jungjägerausbildungskurs als Voraussetzung zur Jägerprüfung

2.Jägerprüfung

Anmeldung und Voraussetzungen

Prüfungsstandorte in Bayern

Sachgebiete der Jägerprüfung

Ablauf der Jägerprüfung

3. Jagdschein lösen

Voraussetzungen

Benötigte Unterlagen

Gebühren Stadt Nürnberg

4. Weiterführende Links


1. Jungjägerausbildungskurs als Voraussetzung zur Jägerprüfung

Der Ausbildungskurs beim "Braunen Hisch" ist die Basis zur Jägerprüfung.

 

2. Jägerprüfung

Anmeldung und Voraussetzungen:

Zum 01.01.2001 trat die neue Bayer. Jäger- und Falknerprüfungsordnung (JFPO) in Kraft. Die Verordnung bringt eine Reihe von einschneidenden Veränderungen bei der Jägerprüfung und insbesondere bei der Falknerprüfung mit sich, die im Folgenden bereits berücksichtigt sind.

Die Jägerprüfung wird von Prüfungsausschüssen durchgeführt, die bei allen höheren Jagdbehörden (Regierungen) in Bayern gebildet sind.

Bewerber für die Jägerprüfung haben sich jeweils zwei Monate vor dem Termin der schriftlichen Prüfung bei der für den Wohnsitz der Bewerber zuständigen Jagdbehörde (bei der Stadt Nürnberg: Ordnungsamt) oder bei der Jagdbehörde, in deren Bezirk die Bewerber den Ausbildungslehrgang besuchen, schriftlich anzumelden.

Als Zulassungsvoraussetzungen zur Jägerprüfung in Bayern gelten:

  • Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr
  • Vollendung des 15. Lebensjahres
  • bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters
  • Nachweis über die Ausbildung von mindestens 120 Stunden (60 Stunden Theorie und 60 Stunden Praxis) in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb, gegebenenfalls ein Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang für die Fallenjagd
  • Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf,

Gebühr/Zeit/Ort

Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit in Bayern (2019) 280.- Euro.

Die Prüfung wird vier mal im Jahr durchgeführt (Februar/Mai/August/November), und zwar jeweils beginnend mit der schriftlichen Prüfung. Mündliche Prüfung und jagdliches Schießen folgen dann jeweils mit ca. 2-4 Wochen Abstand. Die Prüfung selbst besteht aus dem schriftlichen Teil, dem mündlichen Teil und dem jagdlichen Schießen einschließlich Handhabung der Waffe.
(siehe http://www.jagd-bayern.de/bjv-termine-jaegerpruefungen.html)

Prüfungsstandorte Bayern

Die Jägerprüfung findet an folgenden Prüfungsstandorten (einschließlich benannter Schießanlage) statt:

  • Ämter für Landwirtschaft und Forsten Amberg
  • Ansbach
  • Bamberg
  • Passau-Rotthalmünster
  • Rosenheim
  • Forstschule Lohr am Main
  • Zentrum für Wald-Forst-Holz Weihenstephan
  • Haus der Jäger in Cham
  • Dillingen
  • Neuburg
  • Kreisgruppe Memmingen
  • Landesjagdschulen Feldkirchen und Wunsiedel
  • Bayerische Waldbauernschule Goldberg
  • Haus der bayerischen Landwirtschaft Herrsching

 

Sachgebiete der Jägerprüfung

Die Prüfung umfasst im schriftlichen und mündlichen Teil folgende Sachgebiete (abgekürzt):

  • Jagdwaffen, Jagd- und Fanggeräte
  • Biologie der Wildarten
  • Rechtliche Vorschriften
  • Wildhege, Jagdbetrieb und jagdliche Praxis
  • Jagdhundewesen
  • Naturschutz, Landbau, Forstwesen, Wild- und Jagdschadensverhütung.

 

Ablauf der Jägerprüfung:

Schriftlicher Teil:

Im schriftlichen Teil der Prüfung hat der Bewerber 100 Fragen, die etwa gleichmäßig auf die Sachgebiete verteilt sind, durch Ausfüllen eines Fragebogens zu beantworten.
Die schriftliche Prüfung findet jeweils landeseinheitlich am selben Tag statt; die Termine werden rechtzeitig, unter anderem auch in der jagdlichen Presse, bekannt gegeben. Der schriftliche Teil der Prüfung ist nicht bestanden, wenn mehr als ein Viertel der Fragen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig beantwortet ist. Der Bewerber scheidet damit von der weiteren Teilnahme an der Prüfung aus.

Ablauf der schriftlichen Jägerprüfung in Bayern

  • 100 Multiple Choice Fragen aus den 6 Sachgebieten
  • 25 Fehler
  • Zeitvorgabe: 100 Minuten

 

Mündlicher Teil:

Im mündlichen Teil der Prüfung sollen insbesondere die in der jagdlichen Ausbildung erworbenen praktischen Kenntnisse der Bewerber möglichst anhand von Anschauungsmaterial ermittelt werden. Der mündliche Teil der Jägerprüfung findet bei der Regierung von Mittelfranken ca. vier bis fünf Wochen nach dem jeweiligen Termin der schriftlichen Prüfung statt.
Ob beim Bestimmen von Waldbäumen und Sträuchern... oder beim Erkennen der heimischen jagdbaren Tiere - in der mündlichen Prüfung sollen wor allem die praktischen Kenntnisse der Bewerber geprüft werden.

Ablauf der mündlichen-praktischen Jägerprüfung in Bayern

  • mündliche Prüfung in den o.g. sechs Sachgebieten
  • Zeitvorgabe je Sachgebiet: 10-15 Minuten

 

Praktischer Teil:

Das jagdliche Schießen besteht aus zwei Disziplinen:

  • Büchsenschießen
  • praktische Waffenhandhabung.

In diesem Teil müssen die Bewerber beim Büchsenschießen bestimmte Trefferergebnisse erzielen. Außerdem hat der Bewerber ausreichende Leistungen in der Handhabung der gebräuchlichen Jagdwaffen nachzuweisen.

Ablauf der Schießprüfung in Bayern

  • Büchsenschießen: vier Schüsse (zwei Schüsse sitzend aufgelegt und zwei Schüsse nach Wahl des Bewerbers stehend angestrichen oder stehend freihändig) auf die Rehbockscheibe
  • Mindestanforderung: mindestens 3 Treffer auf den achten bis zehnten Ring
  • Wiederholungsprüfung möglich

Der 3. Teil der Jägerprüfung findet bei der Regierung von Mittelfranken auf der Schießanlage des Jagd- und Sportschützenvereins Herrieden e. V. in Deffersdorf statt.

 

3. Lösen des Jagdscheins

Mit bestandener Jägerprüfung kann bei der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Jagdbehörde ein Jagdschein "gelöst" werden.

Voraussetzungen

  • Zuverlässigkeit (Führungszeugnis) (wird durch das Ordnungsamt geprüft)
  • körperliche Eignung
  • bestandene deutsche Jägerprüfung
  • Jagdhaftpflichtversicherung (Die Jagdhaftpflichtversicherung wird im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang von allen großen Versicherungsgesellschaften angeboten. Legen Sie hierzu die Bestätigung des Versicherers vor.)
  • Mindestalter 18 Jahre, mit frühestens 16 Jahren kann der mit Einschränkungen verbundene Jugendjagdschein erstmals erteilt werden.

Der Jagdschein kann entweder als Tages- (14 Tage), Jahres- (ein, zwei oder drei Jahre), Erwachsenen-, Jugend-, Falkner-, oder Ausländerjagdschein erteilt (jägersprachlich: gelöst) werden.

Benötigte Unterlagen

Neuerteilung (nach bestandener Jägerprüfung)

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Jägerprüfungszeugnis
  • Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung
  • 1 Passbild

Gebühren Stadt Nürnberg (Stand Mai 2019)

Drei Jahres-Jagdschein 150,00 €
Jahres-Jagdschein 60,00 €
Tages-Jagdschein 15,00 €
Jugend-Jagdschein 37,50 €

4. Weiterführende Links

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