Entsorgung von Wild und Wildteilen
Vieles ist uns geläufig und klar, manchmal steckt aber der Teufel im Detail, wenn es um die Entsorgung von Wild, Aufbrüchen, Zerwirkresten oder anderes geht.
Darf ich z.B. den Aufbruch oder die Knochen vom Zerwirken zuhause in meine Mülltonne stecken - oder doch lieber in die Biotonne? Wie schaut es aus mit krankheitsverdächtigem Wild?
Grundlagen sind hierzu verschiedene Gesetze, wie das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG), Seuchenschutzgesetz, aber auch Abfallentsorgungsvorschriften der kommunalen Abfallentsorger (z.B. ist die Entsorgung in der Stadt Nürnberg von Fleisch nur über die Reststofftonne erlaubt (nicht über die Biotonne)).